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Der Begriff des Experten für GmbH-Recht oder auch für andere Rechtsgebiete ist kein geschützter Begriff. Anders als der Fachanwaltstitel wird man nicht offiziell zu einem Experten ernannt.

Das GmbH-Recht ist Teil des Gesellschaftsrechts. Daher sollte jeder Rechtsanwalt, der sich Experte oder auch Spezialist für GmbH-Recht nennen möchte auch gleichzeitig mindestens Fachanwalt für Gesellschaftsrecht sein.

Darüber hinaus ist Werbung mit der Experten- oder Spezialistenbezeichnung nur dann erlaubt, wenn der Rechtsanwalt theoretische Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem entsprechenden Rechtsgebiet hat und in erheblichen Umfang auf diesem Rechtsgebiet tätig ist.

Bei Rechtsanwalt Köster ist dies zutreffend, weshalb er sich auch Spezialist für GmbH-Recht bezeichnen darf. Rechtsanwalt Köster hält seit vielen Jahren Vorträge zum GmbH-Recht. Hierbei schult er GmbH-Geschäftsführer sowie Gesellschafter und andere interessierte Unternehmer im GmbH-Recht.

Darüber hinaus führt Rechtsanwalt Köster seit 2008 einen Blog zum GmbH-Recht. Dieser Blog beinhaltet nicht nur aktuelle Informationen zur Rechtsprechung um das GmbH-Recht sondern beinhaltet auch ein ausführliches Lexikon zum GmbH-Recht und einen FAQ-Bereich, in denen sie in dem viele Fragen um das GmbH-Recht beantwortet werden.

Schließlich hat Rechtsanwalt Köster den GmbH-Geschäftsführer-Schein erfunden und etabliert. Bei diesen speziellen individuellen Lehrgang können Geschäftsführer einen Qualifikationsnachweis für ihre Kenntnisse im GmbH-Recht erlangen diese Möglichkeit ist einmalig in Deutschland.

Da Rechtsanwalt Jan Köster aus München darüber hinaus auch Fachanwalt für Steuerrecht ist und seit dem Jahr 2007 diesen Fachanwaltstitel hält, kann er sich nicht nur Experte für das GmbH-Gesellschaftsrecht nennen sondern seine Expertise betrifft auch das GmbH-Steuerrecht.

Freilich handelt es sich hierbei nicht um theoretisches Wissen, da die Kanzlei Köster GmbH‘s in einer dreistelligen Anzahl betreut.

Wenn Sie also tatsächlich einen Experten für GmbH-Recht suchen, dann sind sie nun fündig geworden. In diesem Sinne freuen wir uns von Ihnen zu hören!

 
Jan Köster, Rechtsanwalt kanzleiköster Fon: 089 24449970
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht St.-Anna-Straße 11 Fax: 089 244499799
Fachanwalt für Steuerrecht 80538 München sekretariat@kanzleikoester.com